
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Förderverein führt den Namen Caspar-von-Saldern-Haus e.V. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Neumünster eingetragen werden. Der Sitz des Vereins ist Neumünster.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
1.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
3.
Der Verein verfolgt die Belebung und Förderung der Nutzung des
Caspar-von-Saldern-Hauses durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen,
insbesondere klassischer Konzerte und die Ausstellung bildender Kunst.
Hierfür soll mit der Stadt Neumünster ein Nutzungsvertrag
abgeschlossen werden.
Der Verein verfolgt des Weiteren den Zweck der baulichen Erhaltung und ggf.
Umgestaltung des Caspar-von-Saldern-Hauses, das aufgrund § 5 und 6 des
Denkmalschutzgesetzes am 19.04.1967 als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung
in das Denkmalbuch eingetragen wurde. Der Verein strebt an, die erforderlichen
Umbauten bzw. baulichen Erhaltungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit
mit der Stadt Neumünster durchzuführen. Pflege und Instandhaltung
des Caspar-von-Saldern-Hauses sollen in enger Übereinstimmung mit der
Stadt Neumünster erfolgen.
4.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Neumünster,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
